Gesetze / Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 1996, BGBl. I S. 1254)
SGB VII§ 62 Rente als vorläufige Entschädigung
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 61
Nach Gewicht
- SG Duisburg, 31.10.2025 – S 49 U 88/22
- BSG, 19.12.2013 – B 2 U 1/13 RGesetzliche Unfallversicherung - Verletztenrente - Bewilligung nach einem niedrigeren Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit als dem in der Bewilligungsentscheidung über eine Verletztenrente als vorläufige Entschädigung zugrunde gelegten Grad - Aufhebung der Entscheidung über die vorläufige Entschädigung - Dreijahresfrist - Bekanntgabe - formelle Wirksamkeit - späterer Eintritt der materiell-rechtlichen Wirkungen der Aufhebung unerheblichZitiert von 4
- LSG Baden-Württemberg, 17.11.2011 – L 10 U 5645/09Zitiert von 1
- LSG Sachsen-Anhalt, 05.12.2012 – L 6 U 32/10
- BSG, 16.03.2010 – B 2 U 2/09 R(Gesetzliche Unfallversicherung - Verletztenrente - Rente als vorläufige Entschädigung - kein Vertrauensschutz - Rente auf unbestimmte Zeit - keine Voraussetzung: wesentliche Änderung - Aufhebung - erstmalige Festsetzung einer Dauerrente - Subsidiarität des § 48 SGB 10 gegenüber der Spezialermächtigung des § 62 Abs 2 S 2 SGB 7 - Anwendbarkeit des § 48 SGB 10)Zitiert von 16
- LSG Hessen, 14.06.2019 – L 9 U 167/18Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- LSG Hamburg, 17.12.2025 – L 2 U 11/24
- LSG Baden-Württemberg, 02.12.2025 – L 9 U 1535/22
- LG München II, 03.10.2025 – 14 T 10843/25
61 Entscheidungen zu § 62 SGB VII →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 62 SGB VII zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%207/62#abs-1 (1) Während der ersten drei Jahre nach dem Versicherungsfall soll der Unfallversicherungsträger die Rente als vorläufige Entschädigung festsetzen, wenn der Umfang der Minderung der Erwerbsfähigkeit noch nicht abschließend festgestellt werden kann. Innerhalb dieses Zeitraums kann der Vomhundertsatz der Minderung der Erwerbsfähigkeit jederzeit ohne Rücksicht auf die Dauer der Veränderung neu festgestellt werden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%207/62#abs-2 (2) Spätestens mit Ablauf von drei Jahren nach dem Versicherungsfall wird die vorläufige Entschädigung als Rente auf unbestimmte Zeit geleistet. Bei der erstmaligen Feststellung der Rente nach der vorläufigen Entschädigung kann der Vomhundertsatz der Minderung der Erwerbsfähigkeit abweichend von der vorläufigen Entschädigung festgestellt werden, auch wenn sich die Verhältnisse nicht geändert haben.